Frühbehandlung
Frühkindliche Störungen haben in vielen Fällen starken Einfluss auf die Gebissentwicklung, Sprachentwicklung Kau- und Abbeissfunktion sowie auf die Körperstatik. In einer ersten Untersuchung im Alter von ca. 5 – 6 Jahren können schwerwiegende Fehlbildungen frühzeitig erkannt und oftmals mit geringen Maßnahmen behoben werden.
In schweren Fällen wie Kreuzbissverzahnung, Unterkiefervorbissstellung, starker Unterkieferrücklage, extremen Platzmangel wird bereits in diesem Alter die Behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Ziel dieses frühen Eingreifens (Frühbehandlung) ist die Sicherstellung guter Platzverhältnisse für die zweiten Zähne, sowie die harmonische Weiterentwicklung des Oberkiefers im Verhältnis zum Unterkiefer.
Auch bei vorzeitigem Milchzahnverlust durch Karies wird häufig die Anfertigung sogenannter Platzhalterspangen notwendig.
In Zusammenarbeit mit Kinderärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten, Osteopathen und Logopäden können so bestmögliche Ergebnisse erzielt werden und langwierige Behandlungen und Extraktionen bleibender Zähne oftmals vermieden werden.
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