Kosten
Die Höhe der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ist vom Schweregrad, sowie der Art der vorliegenden Zahn- und Kieferfehlstellung abhängig. Das Alter der Patienten, die Dauer der Behandlung sowie der Behandlungsumfang sind von entscheidender Bedeutung.
Ab einem festgelegten Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung (KIG 3-4) ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet einen Großteil der Behandlungskosten zu übernehmen.
Bei kosmetischen Korrekturen bzw. geringen Zahnfehlstellungen übernimmt die gesetzliche Versicherung keine Leistungen, auch wenn aus anderen Gründen eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Nach Anfertigung der Anfangsunterlagen erstellen wir für Sie einen individuellen Heil- und Kostenplan, den wir in einem gemeinsamen Besprechungstermin ausführlich erörtern und Ihnen gerne weitere Behandlungsoptionen vorstellen.
So erreichen Sie uns:
Stettenstraße 30
74653 Künzelsau
Praxis im MediKÜN
T 07940 . 98 24 99-0
F 07940 . 98 24 99-2
Unsere Sprechzeiten:
Montag:
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
8–12 Uhr 13–18 Uhr